Herzlich Willkommen auf der Homepage des deutschen
Bison-Zuchtverbandes e.V.
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Der deutsche Bisonzuchtverband e.V. wurde am 16. Oktober 2004 in Oberlungwitz gegründet.
Mit dieser Seite wollen wir allen, die an der Zucht, Haltung und Vermarktung des nordamerkianischen Bisons interessiert sind, ein Forum bieten.
Achtung, neue Postadresse: Meinser Straße 22 31867 Hülsede
vorläufige Tagesordnung
Werden wir rechtzeitig aktualisieren.
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Aktuelles
Kurzbericht Versammlungen 2021
Am Freitag, den 19.11. ab 13:00 Uhr haben wir ein Herbsttreffen im Hotel Viktorosa in Hofgeismar abgehalten. Nach einer eindrucksvollen Vorführung des "Cattle Drive Teams" jm Heckrindgehege des Tierparks Sababurg haben wir Punkte wie Überdachung von Bisonanlagen, Zaunbau, Einsatz von Mineralfuttermitteln, Vermarktungsstrategien etc, besprochen. Weitere Themen wie Möglichkeiten der Beratung von Neueinsteigern, Organisation von Sachkundeprüfungen folgten. Ein gemütlicher Abend im Hotel hat den Tag abgeschlossen.
Hart am Rand der zeitlichen Möglichkeit gestaltete sich die Abnahme von Sachprüfungen bei 10 Personen mit Erfolg am 20.11. in der Elchlodge des Tierparks Sababurg. Ebenfalls dort in dieser wundervollen Atmosphäre, neudeutsch Location, hielten wir um 14:00 Uhr unsere überfällige 15. Jahreshauptversammlung ab. Nach den üblichen Regularien stand die Wahl des Vorstandes auf der Agenda. Zu diskutieren war, ob es sinnvoll wäre unsere Belange durch eine kompetente Rechtsvertretung zu unterstützen. Ebenso diskutierten wir einen Beitritt zum Deutschen Wildgehegeverband. Fazit: Vorstand Wiederwahl, Rechtsvertretung und Wildgehegeverband vertagt. Wieder im Hotel ist weiter reger Austausch in entspannter Runde auf der Tagesordnung erschienen.
Am Sonntag ergab sich die Möglichkeit für Interessierte den Betrieb unseres Mitgliedes Marcus Trost zu besuchen. Ihm und seiner Familie an dieser Stelle nochmal herzlichen Dank für ihre Gastfreundschaft.
Versammlung 2022
Kurzprotokoll
der am 12.11.2022 im Hotel Viktorosa in Hofgeismar, Hessen, stattgefundenen 16. Mitgliederversammlung des Bisonzuchtverbandes.
Nach den üblichen Regularien, Eröffnung um 10:20 Uhr, konnten 18 stimmberechtigte-, ein Mitglied ohne Stimmrecht und neun Gäste begrüßt werden. Die Niederschriften der Herbstversammlung vom 19.11.und der 15. Mitgliederversammlung vom 20.11.2021 wurden verlesen und von der Versammlung betätigt. Der Vorsitzende berichtet von Kontakten zum Zoologen Prof Dr. Helmut Hemmer (GER) von der Mainzer Universität. Es handelt sich um die Diskussion ob Bisons rechtlich nicht besser als Wildtiere eingestuft werden sollten. Im gleichen Tenor ist ein Schreiben an Bundesminister Cem Özdemir formuliert worden. Sollte man nicht im Sinne des Tierwohls Auflagen der Rinderhaltung, die bei der Haltung von Bisons für die Tiere sehr nachteilig sind überdenken, Maßnahmen die eine Immobilisation erfordern so weit wie möglich minimieren? Die Antwort des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft durch Frau Dr. Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin und Mitglied des Deutschen Bundestages fiel negativ aus. Besonders auf der Grundlage eines Schreibens von Herrn Prof Dr. Helmut Hemmer beauftragte die „optimistische” Versammlung den Vorsitzenden folgende Punkte zu organisieren:
1. Feststellung eventueller Nachteile einer Klassifizierung Bison als landwirtschaftlich genutztes Wildtier. (Schlachtstätten)
2. Interne Arbeitsgruppe fasst die Ergebnisse aus 1 zusammen, Hans-Jürgen Schröder, Dr. Wolfram Jürgens, Carsten Kraft, Marcel Schulz, Termin ab sofort Fernaustausch, Ergebnisse in Plön.
3. Teilnehmer eines Arbeitskreises personell eruieren (Schröder), Kosten, BMEL, Zoodirektorenverband, Zoologen, Bundesverband landwirtschaftliche Wildhaltung, Wildgehege Verband, Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT)
4. Zeitlicher Ausführungsplan.
Das wird spannend und wir hoffen auf Unterstützung. In diesem Sinn hat auch die Versammlung mit 15 Ja Stimmen bei drei Enthaltungen dem Beitritt des Bisonverbandes in den Wildgehege Verband befürwortet.
Rundschreiben 111 Osnabrück, 11.03.2022
Sehr geehrte Mitglieder und Bisonhalter,
für unsere weitere Vorgehensweise ist es sicher sinnvoll erstmal den Stand einiger Auflagen fest zu stellen. Ich bitte Euch daher die folgenden Fragen zu beantworten und an meine Emailadresse bison-schroeder@t-online.de zu senden. Eine spätere Veröffentlichung wird anonym was eure Betriebe angeht erfolgen.
Ohrmarken im Tier
ja / nein 6 zu 2
Stanzprobe innerhalb 9 Monaten? ja / nein 5 zu 3
Stanzprobe innerhalb der ersten drei Tage ja / nein 1 zu 7
Blutbeprobung ganze Herde 1 mal im Jahr
ja / nein 6 zu 2
Blutbeprobung ganze Herde alle 2 Jahre
ja / nein nein
Lebend in den Verkehr bringen möglich
ja / nein 5 zu 3
Witterungsschutz Überdachung, 3 Seiten offen ja / nein 3 zu 5
Witterungsschutz Bepflanzung
ja / nein 1 zu 7
Witterungsschutz drainierte Sandflächen ja / nein 1 zu 7
Kein Witterungsschutz aber trockene Weide ja / nein 4 zu 4
Lebendschau 1 bis 2 Tage vor Schlachtung ja / nein 100 % ja
Genehmigung Gehege Schuss
ja / nein 100 % ja
Schuss frontal auf Haupt
ja / nein 3 zu 5 verordnet für Rinder
Trägerschuss
ja / nein 5 zu 3
Anwesenheit amtlicher Veterinär beim Schuss im Gehege vorgeschrieben
ja / nein 2 zu 6
Blutproben nach Schuss
ja / nein 6 zu 2
Transport in EU Schlachthof maximale Dauer:
unterschiedliche Angaben
Andere Schlachtstätte erforderlich (Wild) ja / nein 1 zu 7
Totbeschau
ja / nein 6 zu 1 1 ungültig
Kennzeichnung der vakuumierten oder gedosten Produkte
ja / nein 6 zu 2
Eine Diskussion ob Voll- oder Teilmantelgeschosse und die Erlangung der Berechtigung zum Gehege Schuss schloss sich der Bewertung der Fragebogenaktion an. Also, es ergeben sich sehr unterschiedliche Auflagen durch die Veterinärbehörden, und diese sind nicht unbedingt vom Bundesland abhängig. Wie bei Fragebogen üblich war der Rücklauf nicht überwältigend, (8 von 42 Mitgliedern haben geantwortet) und somit eben auch die Stichprobengröße keinesfalls ausreichend. Auffallend bleibt, dass es große Rechtsunsicherheiten und somit Probleme von amtstierärztlicher Seite gibt.
Quintessenz der Versammlung wäre also eine Vereinfachung der rechtlichen Basis besonders aus amtstierärztlicher Sicht zur deutlichen Steigerung des Tierwohles und Verbesserung des Arbeitsschutzes. Gehen wir es optimistisch an, mit unseren Kollegen in Österreich und natürlich auch mit hier benachbarten Bisonzüchtervereinigungen.
Im „Beiprogramm” konnten wir die Anlagen der Kraft GBR besuchen. Auch wenn sich die „Warmetalbisons”, so der offizielle Name der Bisonhaltung der Familie Kraft, erst schüchtern zeigten, war der Besuch für uns sehr interessant. Vielen Dank den Brüdern Kraft.
Hans-Jürgen Schröder
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In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bisonzuchtverband e. V. und verschiedenen Bisonhaltern ist ein Leitfaden zur Bisonhaltung erstellt worden, der nun veröffentlicht wurde.
Weitere Infos und Bestellformular im Download.
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